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Kreditkarten können unterschiedliche Versicherungen enthalten. Oft handelt es sich dabei um Reiseversicherungen, wie Auslandskranken- oder Reisegepäckversicherung. Für Vielreisende sind diese Kreditkarten entsprechend besonders interessant. Sie sparen sich in dem Fall Zeit und zusätzliche Kosten, weil Sie die passenden Versicherungen nicht einzeln vor jeder Reise abschließen müssen.
Aber auch andere Versicherungen, wie zum Beispiel eine Absicherung von online getätigten Einkäufen, lohnen sich, wenn die Karte häufig zum entsprechenden Zweck eingesetzt wird.
Entscheiden Sie sich für eine Reisekreditkarte mit Jahresgebühr, lohnt sie sich dann, wenn Sie durch die Zusatzleistungen über das Jahr gerechnet mehr Geld sparen, als Sie für die Jahresgebühr aufbringen müssen.
Eine Kreditkarte mit Versicherungen muss allerdings nicht zwingend mit monatlichen beziehungsweise jährlichen Gebühren verbunden sein. Im CHECK24 Kreditkartenvergleich finden Sie auch kostenlose Modelle.
Kreditkarten mit Versicherungen müssen nicht mit monatlichen Gebühren verbunden sein. Beispiele dafür sind die TF Mastercard Gold und die Gebührenfrei Mastercard Gold. Beide enthalten umfassende Reiseversicherungspakete und sind dabei kostenlos. Voraussetzung bei beiden Karten, damit der Schutz im Notfall greift, ist, dass jeweils 50 Prozent der Gesamttransportkosten mit der Kreditkarte gezahlt worden sein müssen.
Wie genau die Karten im Vergleich mit anderen abschneiden, können Sie der Kartennote entnehmen. Hier werden alle wichtigen Details durch die CHECK24 Kreditkartenexperten bewertet und zudem die Kundenmeinungen berücksichtigt.
Welche Versicherung eine Kreditkarte beinhaltet, hängt vom Anbieter ab. Einige Kreditkarten verfügen über keine Versicherungsleistungen, andere über sehr umfangreiche. Die jeweiligen Herausgeber bieten die Leistungen in Kooperation mit einer Versicherung an. Sowohl das Angebot als auch die Bedingungen, damit die Versicherungen greifen, können entsprechend sehr unterschiedlich sein. Die Details finden Sie immer in den Informationen zur Kreditkarte und nach Abschluss im Kreditkartenvertrag. Sie können sie außerdem über die Bank erfragen.
Folgende Versicherungen gehören zu den häufigsten in Verbindung mit einer Kreditkarte:
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, falls eine Reise aus wichtigen und unvorhersehbaren Gründen storniert werden muss, beispielsweise Krankheit, Unfall oder Tod eines nahen Angehörigen oder Arbeitslosigkeit.
Eine Auslandskrankenversicherung greift bei medizinisch notwendigen Gesundheitsbehandlungen im Ausland, bei Unfall oder plötzlicher Krankheit. Auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland sind in der Regel inbegriffen.
Eine Vollkaskoversicherung für Mietwagen deckt Schäden an einem gemieteten Fahrzeug ab, wenn der Fahrer diese selbst verursacht hat.
Die Reisegepäckversicherung springt ein, wenn Gepäckstücke unterwegs verloren gehen oder beschädigt werden.
Eine Reiseunfallversicherung schützt vor den Folgekosten, die aufgrund eines Unfalls während eines Auslandsaufenthalts beziehungsweise auf Reisen entstehen. Sie gilt als sinnvolle Ergänzung zur Auslandskrankenversicherung.
Die meisten Banken und Unternehmen bieten ihre Kreditkarten sowohl als Standard, als auch als Gold- oder Platinedition an. Meistens fallen für diese Premium-Kreditkarten höhere Jahresgebühren an als bei den Standard-Varianten. Mittlerweile sind aber auch einige kostenlose Kreditkarten verfügbar, die Versicherungen enthalten.
Im Kreditkartenvergleich können Sie gezielt nach Kreditkarten suchen, die beliebte Versicherungen enthalten. Filtern Sie nach Karten mit Reiserücktritt-, Auslandskranken-, Reiseunfall- sowie Gepäckversicherung und Vollkaskoversicherung für einen Mietwagen. In den Produktdetails unter dem Reiter Versicherungen sind die jeweiligen Bedingungen gelistet, die erfüllt sein müssen, damit die Versicherung greift.
Obwohl viele Kreditkarten auf den ersten Blick dieselbe Versicherung anbieten, können sich die Bedingungen, wann oder in welchem Umfang diese greift, voneinander unterscheiden. Meistens wird ein Eigenanteil fällig und oft muss beispielsweise ein Teil der Reise oder der gesamte Urlaub mit der jeweiligen Kreditkarte gezahlt worden sein. Bei einigen Kreditkarten ist nicht nur der Karteninhaber selbst abgesichert, sondern auch dessen Familie oder die Mitreisenden. In einigen Fällen sind Personen nur bis zu einem bestimmten Alter durch die inkludierten Versicherungen geschützt.
Wichtig ist deshalb, dass Sie sich die Versicherungsbedingungen der Anbieter genau anschauen. Die Reiserücktrittsversicherung einer Mastercard Gold zum Beispiel gestaltet sich vertraglich anders als die der Visa Card.
Denken Sie außerdem daran, dass die Versicherungsleistungen Ihrer Kreditkarte erst greifen, wenn sie aktiv ist. Erst dann gilt beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung. Haben Sie die Reise vor Besitz der Kreditkarte gebucht, können Sie die Leistungen dafür nicht nutzen.
Das gilt auch für Kreditkarten mit Versicherungen, bei denen es nicht notwendig ist, die Reise mit der Kreditkarte gezahlt zu haben.
Das kommt ganz auf den Kartenanbieter an. Bei einigen Kreditkarten ist es Voraussetzung, dass Sie zumindest einen Teil der Reise oder des Einkaufs mit der Karte gezahlt haben, damit die Versicherung wirksam ist. Bei anderen gilt der Versicherungsschutz unabhängig von der Kartennutzung.
Nicht alle Kreditkarten bieten Versicherungen inklusive an. Bei goldenen Kreditkarten können Sie in der Regel von inkludierten Versicherungsleistungen ausgehen. Von welchen genau und in welchem Umfang kann sich trotzdem von Karte zu Karte unterscheiden.
Die Mastercard Gold ist eine Premium Kreditkarte und hat mehrere Versicherungen inklusive. Dazu gehört zum Beispiel eine Auslandskrankenversicherung. Grundsätzlich sind die genauen Leistungen aber abhängig von der jeweiligen Bank, über die Sie die Karte beziehen.
Mit dem Chargeback-Verfahren können Sie unbefugt abgebuchtes Geld oder Zahlungen nach Nicht-Erhalt der Ware stornieren lassen. Dieses Verfahren ist jedoch unabhängig von den Versicherungen. Sollten Sie Probleme mit Kreditkartenmissbrauch oder einem Händler haben, können Sie das Chargeback-Verfahren bei jeder Kreditkarte anstoßen, auch wenn keine Versicherungen inkludiert sind.
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