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Zur genaueren Abgrenzung: Es gibt sog. “S-Pedelecs”, mit Geschwindigkeiten über 25 km/h. Diese sind zulassungspflichtig und können hier über eine Mopedversicherung abgesichert werden.

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E-Bike Versicherung

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Umfassender E-Bike Schutz: Sichert das E-Bike bei Diebstahl und Reparaturen besser ab als die Hausratversicherung.
  • Individuelle Tarifgestaltung: Der Schutz aus Diebstahl, Reparatur und Pannenhilfe ist einzeln oder als Gesamtpaket wählbar.
  • E-Bike-Schutz unterwegs: Sicherheit bei Pannen, Unfällen, Elektronikschäden und Verschleiß außerhalb des Hauses.
  • Beitragsreduzierung möglich: Durch erhöhten Diebstahlschutz wie GPS-Tracker und gesicherte Abstellplätze.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Leistungsumfang der E-Bike Versicherung
  2. Ist diese Versicherung sinnvoll?
  3. Unterschied zwischen dem Schutzumfang einer Hausrat und einer E-Bike Versicherung
  4. Was es beim Abschluss zu beachten gibt
  5. Häufige Fragen zur E-Bike Versicherung

 

Eine E-Bike Versicherung schützt vor unerwarteten finanziellen Belastungen durch Diebstahl, Reparaturen oder Pannen. Gerade weil E-Bikes eine wertvolle Anschaffung darstellen - ob brandneu oder schon länger im Besitz - ist eine spezielle E-Bike Versicherung oft sinnvoller und leistungsstärker als der E-Bike Diebstahlschutz einer Hausratversicherung.

Mit dem unverbindlichen CHECK24-Vergleich lassen sich verschiedene Anbieter, Marktführer und Testsieger transparent gegenüberstellen. Das hilft, einen individuellen Versicherungsschutz zu finden, der auf das eigene Fahrverhalten und Nutzung zugeschnitten ist. Auch für bereits Versicherte lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich, weil viele Tarife in den letzten Jahren verbessert wurden und somit die Chance auf bessere Leistungen bzw. niedrigere Beiträge besteht. Ein Wechsel ist bei Bedarf online direkt möglich. Zusätzlich stehen CHECK24-Expertinnen und Experten persönlich und per Chat zur Verfügung, um bei der Tarifsuche behilflich zu sein.

Leistungsumfang der E-Bike Versicherung

E-Bike Versicherungen bestehen aus drei Bausteinen: Diebstahlschutz, Reparatur sowie Unfall- und Pannenhilfe. Diese können flexibel einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden. Der Vorteil für Versicherte: Sie behalten die volle Kostenkontrolle und erhalten einen Schutz, der sich am persönlichen Fahrverhalten orientiert.

CHECK24 Empfehlung: Kombination aus Diebstahl & Reparatur abschließen

Für viele E-Bike-Fahrerinnen und E-Bike-Fahrer ist die Kombination aus Diebstahl- und Reparaturschutz besonders sinnvoll. Diese Kombination deckt typische Schäden wie Sturzschäden und Verschleiß zuverlässig ab. Im Vergleich zu einem Einzelbaustein bietet die Kombination gegen einen moderaten Aufpreis einen deutlich erweiterten Leistungsumfang. Wer nicht alle drei Bausteine benötigt, erhält mit dieser Variante bereits einen umfangreichen Schutz zu einem besonders guten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Überblick der drei Bausteine: Einzeln oder in Kombination abschließbar

Diebstahl Reparatur Unfall- und Pannenhilfe
  • Diebstahl zu Hause
  • Diebstahl unterwegs
  • Gepäckdiebstahl
  • Diebstahl einzelner Teile & Zubehör
  • Diebstahl der Akkus
  • Ersatz der Kaufsumme bei Totalschaden
  • Freie Werkstattwahl
  • Verschleiß
  • Produktionsfehler
  • Unfallschäden
  • Elektronikschäden & Akkuverschleiß
  • Vandalismus
  • Material- und Konstruktionsfehler
  • Pannenhilfe vor Ort
  • Abschleppservice Rückfahrt mit Taxi oder Bahn
  • Leih- oder Mietfahrrad
  • Hotelkostenübernahme
  • Tarifabhängig: Weltweit gültiger Schutz

 

Diebstahlschutz für E-Bikes

Aufgrund der hohen Preise von E-Bikes bzw. Pedelecs ist der Diebstahlschutz essenziell. Der Diebstahlschutz greift bei Diebstahl oder Raub des gesamten E-Bikes sowie einzelner Teile im öffentlichen Raum. Etwa, wenn das E-Bike am Bahnhof abgestellt und abgeschlossen ist und ein Dieb das ganze Rad entwendet.

Was ist abgedeckt?

  • Tarifunabhängig: Der Diebstahl fest verbauter Teile (Lenker, Reifen, Sattel, usw.). Der Diebstahl des Akkus ist bei fast allen Tarifen im Schutzumfang inbegriffen.
  • Tarifabhängig: Der Diebstahl loser Teile (Fahrradcomputer, Luftpumpe, Kindersitz, usw.) und Gepäcks. Für Zubehörteile sind in der Regel Erstattungsgrenzen festgelegt: Im Schnitt liegen sie bei 300 € pro Zubehörteil und bei 2.000 € pro Schadenfall. Allgemein sind die Grenzen bei vielen Tarifen großzügig bemessen und decken die gängigen Kosten meist vollständig ab.
  • Schutz bei Einbruchdiebstahl: Wenn das E-Bike wird aus einem verschlossenen Keller, einer Garage oder einem Abstellraum gestohlen wird.

CHECK24 Tipps zum Diebstahlschutz

  1. Tarife mit Neuwert statt Zeitwert: Gute Tarife erstatten den Neuwert und können zusätzlich eine Progression bzw. Wiederbeschaffungsklausel beinhalten. Dies bedeutet, dass die Versicherung unter Umständen mehr als den ursprünglichen Kaufpreis erstattet, wenn das E-Bike inzwischen teurer geworden ist.
  2. Nicht abgeschlossene E-Bikes sind nicht versichert. Das Bike muss in der Regel an einem festen Objekt (z. B. Laternenpfahl) angeschlossen sein. Auch digital abgeschaltete E-Bikes müssen mit Schlössern abgeschlossen sein.
  3. Einige Anbieter schließen Zahlenschlösser aus. Die entsprechenden Infos finden Sie in den Tarifdetails im CHECK24-Vergleich.
  4. Einige Versicherer fordern eine polizeiliche Meldung des Diebstahls innerhalb von 24 Stunden.

Versicherungsschutz bei Reparaturen

Viele E-Bikes und Pedelecs sind häufig im Einsatz: für längere Radtouren, zum Pendeln oder Einkaufen. Tarife mit dem Baustein „Reparatur” decken Reparaturkosten ab. Damit lassen sich hohe Werkstattkosten vermeiden und eine schnelle Wiederherstellung der Fahrbereitschaft sicherstellen.

Abgesichert ist Folgendes:

  • Schäden, die entstehen, wenn das Rad durch einen Unfall, Sturz oder Verschleiß beschädigt wird.
  • Der Versicherungsschutz greift in der Regel sowohl bei mechanischen als auch elektrischen Defekten, sofern diese durch ein versichertes Ereignis verursacht wurden. Abgedeckt sind typischerweise die Kosten für Ersatzteile, Arbeitszeit in der Werkstatt und notwendige Prüfungen.
  • Bedienfehler und unsachgemäße Handhabung: Beim Einsetzen des E-Bike-Akkus bemerken Sie nicht, dass dieser nicht ordnungsgemäß in der Halterung einrastet. Beim Fahren über eine Bordsteinkante fällt der Akku deshalb auf den Boden und geht kaputt.
  • Vandalismus: Die Speichen Ihres E-Bikes sind gebrochen, weil jemand dagegengetreten hat.
  • Produktions-, Material- und Konstruktionsfehler: Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (zwei Jahre nach dem Kauf) funktionieren die Bremsen nicht mehr richtig. In der Fahrradwerkstatt wird ein Materialfehler als Ursache festgestellt.
  • Elektroschäden: Sie können durch einen Kurzschluss oder Überspannung beim Laden entstehen. Auch können Akkus überhitzen und funktionsuntüchtig werden, wenn das E-Bike im Sommer zu lange bei hohen Temperaturen in der Sonne steht.

CHECK24 Tipps zum Reparaturschutz

Ein Reparaturschutz eignet sich vor allem für Vielfahrer, da diese eher mit dem Verschleiß verschiedener Teile ihres E-Bikes konfrontiert werden:

  • Verschleiß von bestimmten Fahrradteilen: Mit der Zeit kommt es zum Verschleiß am Ritzel, dem hinteren Kettenrad, sodass die Kette nicht mehr rund läuft. Der Verschleiß von Bremsen und Reifen kann abhängig vom jeweiligen Tarif auch inbegriffen sein.
  • Verschleiß des Akkus: Ihr Akku wird über die Zeit schwächer, sodass bereits kurze Wege nicht mehr mit dem E-Bike zurückgelegt werden können. Die Kosten für den Austausch werden übernommen, wenn das Leistungsvermögen des Akkus signifikant nachgelassen hat - zum Beispiel dauerhaft um 50 Prozent. Bei manchen leistungsstarken Tarifen ist dies auch ohne Beschränkung möglich.

Eine E-Bike-Versicherung mit Reparaturschutz lohnt sich bei diesem Beispiel:

  • Totalschaden: Bei einer Abwärtsfahrt stürzen Sie unglücklich mit Ihrem Fahrrad. Die Felgen und der Rahmen sind in einem Maß verbogen, dass man von einem Totalschaden spricht. Je nach Tarif erstattet der Vollkaskoschutz die volle Kaufsumme des E-Bikes.

Schutzbrief-Leistungen für Pannen und Unfälle

E-Bike Versicherungen mit Schutzbrief-Leistungen greifen bei Pannen sowie Unfällen. Bleibt das E-Bike beispielsweise aufgrund einer gerissenen Kette auf einer Landstraße liegen, übernimmt die Versicherung die Bergungskosten für die Abholung des E-Bikes und den Transport zur nächsten Werkstatt oder schickt einen Pannendienst, der das Rad vor Ort repariert.

Beim Baustein Pannenhilfe gibt es zwischen den Anbietern nur geringe Leistungsunterschiede. Nahezu alle Tarife bieten eine solide Grundabsicherung. Wichtig ist allerdings der Geltungsbereich: Je nachdem, ob Fahrten überwiegend in Deutschland, Europa oder weltweit geplant sind, sollte der Tarif entsprechend ausgewählt werden.

Insgesamt kann der Schutzbrief aus folgenden Leistungen bestehen:

  • Pannenhilfe vor Ort: Bei einer Panne organisiert die Versicherung einen Helfer, der Ihnen direkt vor Ort hilft. Viele Anbieter setzen eine Mindestentfernung von etwa 10 Kilometern vom Wohnort voraus, damit die Pannenhilfe greift.
  • Abholservice: Das E-Bike wird nach einer Panne abgeholt und zur nächstgelegenen Werkstatt gebracht.
  • Weiterfahrt mit Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln: Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Weiterfahrt nach einer Panne oder einem Unfall.
  • Leih- oder Mietfahrrad: Nach einer Panne werden die Kosten für ein Ersatzfahrrad oder Ersatz-E-Bike über einen bestimmten Zeitraum sowie für einen Maximalbetrag erstattet.
  • Übernachtung im Notfall: Macht eine Panne die Weiterfahrt während einer längeren Reise unmöglich, kommen leistungsstarke Tarife im Notfall auch für Hotelkosten auf. Weniger umfassende Tarife beinhalten hingegen ausschließlich Pannenhilfe und Abholservice. Die entsprechenden Infos finden Sie in den Tarifdetails im CHECK24-Vergleich.

CHECK24 Tipps zum Schutzbrief für E-Bikes

Diese Option ist vor allem für E-Bike-Fahrer nützlich, die weite Strecken fahren und beispielsweise Fahrradtouren unternehmen. Bei Radtouren, die eine Distanz von bereits 5 Kilometern zum Wohnort überschreiten, ist ein Schutz ebenfalls sinnvoll. Da E-Bikes im Gegensatz zu herkömmlichen Fahrrädern ein deutlich höheres Eigengewicht von durchschnittlich 20 bis 30 Kilogramm (inklusive Akku und Zubehör) aufweisen, kann der Rücktransport des Rades im Fall einer Panne mit Schwierigkeiten verbunden sein.

Ist diese Versicherung sinnvoll?

Ja, ein Versicherungsschutz für das eigene E-Bike ist sowohl im Alltag als auch bei Freizeitaktivitäten sinnvoll. Eine E-Bike Versicherung bietet im Hinblick auf Fahrraddiebstahl einen wesentlich umfangreicheren Schutz als eine Hausratversicherung und lässt sich durch weitere Leistungsbausteine individuell an den persönlichen Bedarf anpassen. Da E-Bikes in der Regel eine kostspielige Anschaffung sind, ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz empfehlenswert. Inzwischen bieten viele Versicherer speziell abgestimmte Tarife für unterschiedliche E-Bikes an, etwa für sportliche E-Mountainbikes oder schnelle E-Rennräder. Welcher Versicherungsschutz sich in Kombination mit Ihrem Bedarf eignet, zeigen wir Ihnen im Folgenden.

  • Grundsätzlich lassen sich verschiedene Radtypen versichern. Hierzu zählen beispielsweise sportliche E-Bikes, Modelle aus Carbon sowie E-Bikes mit einem Dual-Battery-System. In den Versicherungsbedingungen sind die Fahrradtypen festgelegt, die im jeweiligen Tarif abgesichert werden können beziehungsweise, die nicht versicherbar sind. Zu den nicht versicherbaren Radtypen gehören meist Eigenbauten, Velomobile sowie Dirt-Bikes.
  • Die Absicherung eines E-Bikes für sportliche Aktivitäten ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sollte hier besonders darauf geachtet werden, welche Versicherung beziehungsweise welche Tarife eine sportliche Nutzung abdecken. In den Versicherungsbedingungen steht, welche sportlichen Aktivitäten abgesichert sind. Beachten Sie, dass Downhillfahrten, Massenstarts bei Wettbewerben oder Trainingsfahrten häufig nicht im Versicherungsschutz inbegriffen sind.
  • Carbonrahmen: Ist der Rahmen Ihres E-Bikes aus Carbon gefertigt oder enthalten Teile Ihres Rades Carbon, können Sie sich im CHECK24-Versicherungsvergleich über den Filter „Carbonrahmen” Tarifen anzeigen lassen, die entsprechende Räder absichern.
  • Dual-Battery-Systeme absichern: Manche Versicherer bieten Tarifleistungen bei sogenannten Dual-Battery-Systemen an. Über einen Akku-Plus-Tarif sind somit ein zusätzlich angeschaffter Zweit-Akku oder Nachrüstungen am versicherten E-Bike ebenfalls im Versicherungsschutz inbegriffen, wenn diese in der Versicherungssumme angegeben sind.
  • Versicherungsschutz auch im Ausland: Mit leistungsstarken Tarifen bleibt das Rad auch im Ausland abgesichert. Zum Beispiel bei einer Tour im Urlaub oder auf längeren Reisen. Wichtig: Achten Sie auf den Geltungsbereich des Tarifs, denn dieser kann auf Deutschland oder Europa beschränkt sein oder weltweit gelten.

Unterschied zwischen dem Schutzumfang einer Hausrat und einer E-Bike Versicherung

Viele E-Bike-Besitzer und E-Bike-Besitzerinnen gehen davon aus, dass ihr Rad über die Hausratversicherung bereits vollständig abgesichert ist. Tatsächlich ist der Schutz jedoch meist eingeschränkt: Standardmäßig sind Fahrräder in der Hausratversicherung lediglich gegen Diebstahl innerhalb des versicherten Wohnraums abgesichert. Der Versicherungsschutz greift also nur, wenn das E-Bike aus der Wohnung, dem abgeschlossenen (Fahrrad-)Keller oder der Garage gestohlen wird.

Für den Schutz außerhalb der eigenen vier Wände ist in der Hausratversicherung ein zusätzlicher Baustein notwendig. Dieser wird häufig als „Fahrraddiebstahl” bezeichnet. Doch selbst dann bleibt der Leistungsumfang begrenzt: Reparaturen, Verschleiß oder Pannenhilfe sind über die Hausratversicherung nicht abgedeckt.

Eine eigenständige E-Bike Versicherung bietet im Vergleich deutlich mehr Leistungen. Der Diebstahl des E-Bikes ist zu Hause und unterwegs abgesichert. Auch der Diebstahl von fest montierten Teilen, losem Zubehör, der Batterie und eines Ersatzakkus sowie von Gepäck auf Touren ist - je nach Tarif - im Versicherungsumfang enthalten. Neben dem Diebstahlschutz kann im Rahmen einer E-Bike-Versicherung auch ein umfassender Schutz bei Reparaturen und Pannen abgeschlossen werden.

         E-Bike Versicherung mit allen Bausteinen            Hausrat­versicherung mit Baustein Fahrraddiebstahl         Hausrat­versicherung    
Diebstahl aus der Wohnung, der Garage oder dem Kellerabteil nach Einbruch           
Diebstahl des angeschlossenen Rads im öffentlichem Raum    
Diebstahl von fest verbauten Teilen
Diebstahl des Akkus
Reparaturen von Unfallschäden
Reparatur von Fall- und Sturzschäden
Beschädigung durch Vandalismus
Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
Verschleiß am Rad*
Verschleiß am Akku*
Pannenhilfe
*abhängig vom gewählten Tarif    

CHECK24 Tipp: Wenn Sie nur am Baustein „Diebstahlschutz” interessiert sind, dann prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung den Zusatzbaustein bereits enthält. Für darüber hinausgehende Absicherungen ist eine spezielle E-Bike Versicherung sinnvoll.

Was es beim Abschluss zu beachten gibt

Beim Abschluss einer E-Bike Versicherung sollte der Leistungsumfang nach den eigenen Bedürfnisse und dem persönlichen Nutzungsverhalten ausgewählt werden, wie diese Beispiele zeigen:

  • Wer sein E-Bike regelmäßig in der Stadt parkt, ist einem höheren Diebstahlrisiko ausgesetzt.
  • Der Reparatur-Baustein lohnt sich für Vielfahrer, deren E-Bikes ein höheres Risiko für Verschleiß haben.
  • Gelegenheitsfahrer hingegen haben ein niedrigeres Risiko für Verschleiß.

CHECK24 Tipp zum Verschleiß: Wer ein E-Bike versichern möchte, das mindestens ein Jahr alt ist, sollte zuvor eine Inspektion durchführen lassen. Damit können Versicherte eindeutig nachweisen, dass eventuelle Verschleißschäden erst nach Vertragsabschluss entstanden sind.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist der vertraglich vereinbarte Betrag, den Versicherte im Schadensfall selber zahlen müssen. Alle Kosten, die darüber hinausgehen, werden von der Versicherung erstattet, sofern sie im Leistungsumfang enthalten sind. Die Selbstbeteiligung kann entweder für einzelne Bausteine oder für alle Leistungen gelten. Beispiel: Wenn Reparaturkosten von 70 Euro entstehen und die Selbstbeteiligung 50 Euro beträgt, dann erstattet die Versicherung die Differenz von 20 Euro.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme bei einer E-Bike-Versicherung ist der maximale Betrag, den der Versicherer im Falle eines versicherten Schadens erstattet (z.B. Diebstahl oder Totalschaden). Die Versicherungssumme richtet sich in der Regel nach dem Neuwert des E-Bikes inklusive fest verbauter Teile zum Zeitpunkt des Kaufs. Dieser Betrag ist die Obergrenze für die Leistung der Versicherung pro Schadenfall. Wichtige Details:

  • Rabatte oder Sonderangebote werden bei der Berechnung der Versicherungssumme nicht berücksichtigt. Der Preis ohne Rabatte wird als Versicherungssumme angesetzt.
  • Beim Gebrauchtkauf müssen sowohl der ursprüngliche Kaufpreis des Vorbesitzers (laut Rechnung) als auch der eigene Kaufpreis angegeben werden.
  • Für die Nachvollziehbarkeit im Schadensfall ist es wichtig, sämtliche Rechnungen aufzubewahren. Alle Rechnungen müssen die Rahmennummer enthalten.

Wartezeit

Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherer vollumfänglich Kosten für Schadensfälle übernehmen muss. Pauschal lässt sich nicht sagen, ob es Wartezeiten gibt. Die Tarifdetails geben darüber Aufschluss. So gibt es bei der Pannenhilfe grundsätzlich keine Wartezeiten, dafür - je nach Tarif - bei diesen Schadensarten:

  • bei Verschleiß
  • bei allgemeinen Reparaturen
  • beim Diebstahlschutz

Es gibt Wartezeiten von 3, 4 bzw. 6 Monaten ab Versicherungsbeginn

  • Bestehende Vorversicherungen verkürzen diese Fristen in der Regel nicht.
  • Bei einigen Tarifen greift zudem nach einem regulierten Verschleißschaden erneut eine Wartezeit. Die erneute Wartezeit bezieht sich jedoch ausschließlich auf das betroffene Bauteil und die gleiche Entschädigungsleistung. Beispiel: Wird ein Verschleißschaden an einem der Felgen entschädigt, ist ein erneuter Verschleiß erst nach Ablauf der Wartezeit wieder erstattungsfähig. Ein Verschleißschaden an der Bremsanlage hingegen kann jedoch auch während dieser Frist geltend gemacht werden.

Rückwirkender Abschluss einer E-Bike Versicherung

Ein rückwirkender Versicherungsabschluss ist generell nicht möglich. Der Versicherungsschutz beginnt entweder sofort nach Abschluss der Versicherung, am Folgetag oder in seltenen Fällen zum Anfang des nächsten Monats.

Wer in der E-Bike Versicherung mitversichert ist

Mitversichert sind alle Personen, die das versicherte E-Bike nutzen. Verleiht man beispielsweise sein Fahrrad an Freunde oder Familie und es kommt zu einer Panne oder einem Diebstahl, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Wichtig ist lediglich, bei Vertragsabschluss die Postleitzahl des eigenen Hauptwohnsitzes anzugeben, auch wenn das Fahrrad überwiegend an einem anderen Ort genutzt wird.

Alter und Wert des E-Bikes

Mit CHECK24 können E-Bikes im Wert von 100 bis 20.000 Euro versichert werden. Viele Versicherer geben hier jedoch eine Obergrenze von 10.000 Euro vor. Hinsichtlich des Alters können E-Bikes bis zu einem Alter von 10 Jahren versichert werden. Beim Baustein Verschleiß gelten jedoch häufig niedrigere Altersgrenzen von maximal 3 bis 5 Jahren. Alle anderen Versicherungsleistungen sind in der Regel nicht altersbeschränkt.

Häufige Fragen zur E-Bike Versicherung

  • Wie erhalte ich einen Versicherungsnachweis?

    Nachdem Sie Ihre E-Bike-Versicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie den Versicherungsnachweis direkt vom Versicherer – meist per E-Mail, per Post oder im Kundenportal des Anbieters. Der Nachweis besteht in der Regel aus einer Policenbestätigung oder einem Versicherungsschein, auf dem alle versicherten Leistungen, Vertragsdaten sowie das versicherte E-Bike aufgeführt sind. Bewahren Sie die (digitalen) Versicherungsdokumente gut auf, da sie im Schadenfall oft als Nachweis benötigt werden.

  • Warum ist die Rahmennummer wichtig?

    Die Rahmennummer ist die eindeutige Identifikationsnummer eines Fahrrads. Sie ist vergleichbar mit der Fahrgestellnummer bei einem Auto.

    Die Nummer ist meist unterhalb des Tretlagers der Pedale eingraviert. Um sie gut ablesen zu können, muss das Fahrrad auf den Kopf gestellt werden. Sie kann aber auch an anderen Stellen zu finden sein, etwa an einem der Rahmenrohre oder an der Sattelstütze.

    Im Versicherungsfall wird sie zur eindeutigen Zuordnung des Fahrrads benötigt. Sie muss daher beim Kauf auf der Rechnung dokumentiert und beim Abschluss der Versicherung angegeben werden. Im Falle eines Diebstahls kann die Rahmennummer bei der polizeilichen Meldung des Diebstahls angegeben und zusätzlich in Fahrradregistern eingetragen werden, um die Chancen auf Wiederauffindung zu erhöhen.

Vergleich von E-Bike Versicherungen bei CHECK24

Mit dem CHECK24 Vergleich für E-Bike Versicherungen können Sie über 42 Tarife von 23 Anbietern miteinander vergleichen. Darunter andsafe, Ammerländer oder WERTGARANTIE. Wer einen neuen Vertrag abschließen oder einen bestehenden Vertrag wechseln möchte, kann bei den Beiträgen bis zu 88 % sparen.

Der Vergleich ist kostenlos und bietet die Möglichkeit, den Versicherungsumfang flexibel auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen: Je nach Nutzung können beispielsweise Diebstahlschutz, Absicherung bei Sturz- und Unfallschäden oder auch sportliche Aktivitäten wie Trainingsfahrten und Wettkämpfe eingeschlossen werden.

Unsere CHECK24 Kundenberater stehen Ihnen von Montag bis Sonntag von 08:00 bis 20:00 Uhr persönlich zur Verfügung. Wir freuen uns, Ihnen bei der Auswahl des passenden Tarifs behilflich sein zu können.

 

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  • Günstigster Tarif: Neodigital Neo mobil S Diebstahl
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Berechnung von 03/2025

 

*Beispielrechnung:

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Berechnung von 03/2025

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Hier finden Sie das angeführte Berechnungsbeispiel.

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